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Datum
05.12.2019

Von Gutscheinen und Umtauschrechten

Wie lange gelten Gutscheine? Und wie kann man Geschenke umtauschen? Wichtige Fragen rund um die Weihnachtspräsente.

Von Gutscheinen und Umtauschrechten
(trbstc/GettyImages)

Gutscheine mögen die Deutschen sehr. Nach einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young geht zu Weihnachten regelmäßig mehr als die Hälfte auf Nummer sicher und plant, seine Lieben mit Geld oder einem Gutschein zu überraschen. Aber auch, wer sich etwas Konkretes überlegt, kann beruhigt sein. In vielen Fällen lassen sich die Sachen später noch umtauschen. Was Schenker und Beschenkte dazu wissen sollten:

Wie lange gelten Gutscheine eigentlich?

Verjährt sind Gutscheine grundsätzlich erst nach drei Jahren. Die Frist beginnt dabei immer am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt: Weihnachtsgutscheine 2019 sind regelmäßig bis Ende 2022 gültig. Anderes gilt natürlich für termingebundene Gutscheinen – die Tickets fürs Konzert oder das Theater zum Beispiel.

Unabhängig von der Verjährungsfrist dürfen Händler einen Gutschein generell auch befristen. Allerdings darf die Einlösespanne laut Rechtsprechung nicht zu knapp bemessen sein. Unter einem Jahr ist im Zweifel zu wenig.

Wichtig: Ist die vom Händler gesetzte Frist abgelaufen, die Verjährung aber noch nicht, kann der Gutscheininhaber nach Ansicht von Juristen bis zum Ablauf der Verjährung immer noch den Gegenwert des Gutscheins von dem Händler verlangen. Dieser darf dann jedoch im Zweifel den kalkulierten Gewinn aus dem Gutscheingeschäft einbehalten. Rechtsexperten setzen hierfür eine Spanne von 15 bis 20 Prozent des Betrags an.

Sind Gutscheine übertragbar?

Grundsätzlich ja. Wer den Gutschein hat, darf ihn geltend machen. Ausnahmen können gelten, wenn der Einlöser bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Oft ist das bei Aktionsgeschenken der Fall: Einen Tauchgang zum Beispiel darf nur jemand mit Tauchschein absolvieren.

Wann kann ich mein Geschenk im Geschäft umtauschen?

Auch wenn viele das glauben – ein generelles Recht auf Rückgabe gibt es gar nicht. Allerdings ist das in der Praxis üblich. Dabei gilt: Ob, wie lange und zu welchen Bedingungen man welche Produkte umtauschen kann, hängt regelmäßig von den Vorgaben des jeweiligen Geschäfts ab. Die Bedingungen stehen oft auf der Rückseite des Kassenbons oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier ist dann auch geregelt, ob der Kassenzettel erforderlich ist, ob es Geld zurückgibt oder man lediglich gegen andere Waren aus dem Laden tauschen kann. Tipp: Auf Nummer sicher geht, wer er sich direkt beim Kauf über die Modalitäten informiert.

Was gilt, wenn das Geschenk online bestellt wurde?

Bei Online-Geschäften haben die Kunden grundsätzlich die Möglichkeit, den Kauf binnen 14 Tagen nach dem Klick zu widerrufen. Rund um Weihnachten gewähren manche Onlineshops sogar längere Widerrufsfristen. Ein genauer Blick auf die Webseite lohnt sich.

Es gibt aber auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Beispiele: Der Kauf von Konzertkarten, von schnell verderblicher Ware oder von Produkten, die auf den Käufer individuell zugeschnitten sind.

Hat der Käufer wirksam widerrufen, muss der Verkäufer den Betrag inklusive gezahlter Versandkosten zurückerstatten. Das Porto fürs Zurückschicken trägt dagegen laut Gesetz in der Regel der Käufer.

Was gilt bei kaputten oder unvollständigen Sachen?

Lagen die Mängel bereits beim Kauf vor, können die Kunden immer Nachbesserung verlangen. Zwei Versuche hat der Händler, das Produkt zu reparieren. Klappt das nicht, können Kunden mindern oder die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

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